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Wer in der Schweiz arbeiten möchte, braucht eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Aufenthaltsbewilligung erhält man jedoch erst, wenn bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt. Doch aufgepasst: Verwechseln Sie nicht Aufenthaltsbewilligung und Visum miteinander. Das Visum brauchen lediglich Personen aus bestimmten Ländern, von welchen das Bundesamt für Migration eine Liste führt. Eine Aufenthaltsbewilligung brauchen hingegen alle Ausländer und Ausländerinnen. Ein Gesuch für die Aufenthaltsbewilligung kann auch von Dritten (bsp. Arbeitgeber) gestellt werden, was oft der Fall ist. In der Regel kümmert sich nämlich der künftige Arbeitgeber um die nötigen Formalitäten. Für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sind die kantonalen Behörden zuständig. Die Schweiz unterscheidet primär Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der EU/EFTA sowie Aufenthaltsbewilligungen für übrige Staatsangehörige. Personen aus dem Ausland, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten wollen, müssen sich innerhalb von 8 Tagen und vor allem vor Antritt der Stelle bei den zuständigen Ämtern melden.

 

Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Diplome und Ausweise der nicht universitären Ausbildungen ist das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zuständig. Folgende Kriterien müssen gegeben sein, damit Ihre Aus- oder Weiterbildungen anerkannt werden:

  • Gleich lange Dauer der Ausbildung (inkl. Schulischer Grundausbildung) wie in der Schweiz.
  • Berufsschule muss neben praktischer Ausbildung besucht und mit einer vom ausländischen Staat anerkannten Prüfung abgeschlossen worden sein.
  • Ausbildung muss auch in der Schweiz vorhanden sein.

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