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Arbeiten in Deutschland

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Berufliche Vorerfahrungen gehören heutzutage nicht nur bei Studierenden zur Grundausstattung, sondern werden von allen zukünftigen Arbeitnehmern verlangt. Dennoch befinden sich angehende Akademiker in der Regel in einer Lebensphase, die es erlaubt, sich flexibel und spontan auf wechselnde Arbeitsverhältnisse einzustellen.

Dabei werden viele Fähigkeiten vermittelt, die in vielen Arbeitsbereichen abverlangt werden, aber dennoch trainiert und praktiziert werden wollen: Belastbarkeit, Führungsverhalten, Zielstrebigkeit, Kontaktmotivation, Verlässlichkeit, Umgang mit Kunden und Eigenständigkeit sind einige Bausteine, die sich zu einem Ganzen zusammenfügen sollen.

Diese Eckpunkte unterscheiden die Arbeitsmärkte in der Schweiz und in Deutschland allerdings nicht voneinander. Welche Besonderheiten müssen also in Deutschland beachtet werden? Die häufigsten Beschäftigungsmodelle sind und bleiben der Mini-Job, arbeiten als Werksstudent und das Praktikum.
Als Mini-Jobber darf man nicht mehr als 400 € im Monat verdienen, muss dafür dann aber auch keine Steuern und Sozialabgaben entrichten. Somit führen zusätzliches Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld mitunter dazu, dass Steuern und Sozialabgaben doch wieder fällig werden.

Ebenfalls sehr begehrt sind Jobs als Werksstudenten, die traditionell für Studenten der Naturwissenschaften und IT-Studiengänge interessant sind. Diese finden leichter Jobs in Großunternehmen, während Geistes- und Kommunikationswissenschaftler entweder Hochschulen oder Medienunternehmen anschreiben. Als Werksstudent darf man während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, was sich während der Semesterferien allerdings auch erhöhen darf. Dabei gelten dieselben Regeln wie für die Mini-Jobber. Wer mehr als 400 € im Monat verdient, muss Sozialabgaben zahlen. Deshalb sollte man sich bei einem geringfügig höheren Betrag als 400 € überlegen, ob man nicht besser auf einen Mini-Job wechselt, da andernfalls mehr gearbeitet, aber de facto weniger verdient wird.

Zuletzt bleibt das Praktikum, welches sich durch freiwillige und verpflichtende Praktika unterscheidet. Abgesehen davon werden in den meisten Berufen Praktika als Einstellungskriterium vorausgesetzt und helfen auch den Praktikanten bei der zukünftigen Berufswahl. Bei den Rechten und Pflichten eines Praktikanten vergisst man gerne, dass Rahmenbedingungen wie, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Entgelt und Kündigungsfristen im Beschäftigungsvertrag festgehalten werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass andauernde Überstunden nicht stillschweigend in Kauf genommen werden müssen. Wenn bei einem Praktikum ein Entgelt abgesprochen wird, bleibt auch wieder die Schallmauer von 400 € zu berücksichtigen.
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