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Das Arbeitszeugnis belegt einerseits die praktische Tätigkeit, welche von einem Arbeitnehmer in einem Unternehmen geleistet wurde. Andererseits verrät es aber auch einiges über die Persönlichkeit des Arbeitnehmers.

Wie schreibt man ein Arbeitszeugnis?

Geschrieben wird das Arbeitszeugnis normalerweise am Ende eines Anstellungsverhältnisses und zwar vom Arbeitgeber. Erhält man während des Anstellungsverhältnisses ein Zeugnis, ist die Rede von einem Zwischenzeugnis.
Das Arbeitszeugnis sollte folgende Punkt zwingend enthalten:

  • Angaben zu Arbeitnehmer (Name, Geburtsort, Geburtsdatum)
  • Angaben zu Arbeitsdauer (von Datum bis Datum angestellt)
  • Angaben zu Arbeitgeber (bei dem Unternehmen XY tätig)
  • Angaben zu Position/Funktion (war als XY tätig)
  • Angaben zu Tätigkeiten (Aufzählung der Aufgabenbereiche / Weiterbildungen während Anstellung / Beförderungen etc.)
  • Angaben zu Qualifikation (Arbeitsweise, Fachwissen, Engagement, Qualität der Leistung, Qualität als Führungsperson, Besonderheiten etc.)
  • Angaben zu Verhalten gegenüber anderen (Vorgesetzten, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten etc.)
  • Angaben zu Kündigung (Grund)

 

Natürlich gehört dann auch ein Schlusssatz in das Arbeitszeugnis, mit welchem man sich für die geleistete Arbeit bedankt, evtl. die Arbeitsbeendigung bedauert und für die Zukunft alles Gute wünscht.

Das Arbeitszeugnis muss objektiv, ehrlich und vollständig verfasst werden. Es sollte alle ausschlaggebenden Tatsachen und Bewertungen enthalten, welche für eine Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers entscheidend sind. Das Zeugnis soll schliesslich den beruflichen Erfolg des Arbeitnehmers unterstützen.

Der Arbeitnehmer hat aber auch das Recht, statt einem Arbeitszeugnis lediglich eine Arbeitsbestätigung zu verlangen. Die Arbeitsbestätigung enthält nur Aussagen über die Dauer der Anstellung sowie die ausgeübte Tätigkeit/Funktion. Leistungen und Verhalten werden darin nicht aufgegriffen. Ausserdem sollte auch der Grund für die Arbeitsbeendigung weggelassen werden. Da die wesentlichen Informationen in einer Arbeitsbestätigung fehlen, hat diese, im Gegensatz zum Arbeitszeugnis, einen schlechten Ruf in der Praxis. Eine Arbeitsbestätigung sollte also wenn möglich vermieden werden. 

 

Wie interpretiert man ein Arbeitszeugnis?
Bei Arbeitszeugnissen wird oft zwischen den Zeilen geschrieben, weshalb man auch zwischen den Zeilen lesen muss. Das Gefährliche dabei ist, dass viele, die ein Arbeitszeugnis verfassen müssen, sich dieser Tatsache gar nicht bewusst sind. Oft werden nämlich einfach Standardsätze verwendet. „XY hat zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet.“ „XY führte seine Aufgaben selbständig, effizient und sorgfältig aus.“ „Wir bedauern den Austritt von XY und danken für die guten Leistungen.“ Für den Arbeitnehmer stellt sich hier die Frage, ob diese Aussagen nun positiv oder negativ behaftet sind. Würden wir mit einem Notensystem arbeiten, bekämen diese drei Aussagen die Note 4, also genügend. Besser als „volle Zufriedenheit“ wäre nämlich beispielsweise „vollste Zufriedenheit“ oder „stets volle Zufriedenheit“.

Wenn Sie also ein Arbeitszeugnis erhalten, gilt es, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Sind Angaben zu Personalien, Arbeitsdauer und Position korrekt?
  • Wurden wirklich alle Tätigkeiten und Leistungen aufgelistet?
  • Stimmen Angaben zu Qualifikation, Verhalten und Kündigungsgrund? Bei diesen Punkten sollte besonders auf die Aussagen zwischen den Zeilen sowie Schlüsselwörter geachtet werden. Steht „gut“ oder „sehr gut“? Steht „Eigeninitiative“ oder lediglich „Arbeitsbereitschaft“?
  • Wie wurde der letzte Satz verfasst? Auch hier kommt es besonders auf die Formulierung und die Interpretation an. Bedauert der Arbeitgeber die Kündigung oder ist er eher froh darüber?

 

Damit sich das Interpretieren von Arbeitszeugnissen erledigt, kann ein „uncodiertes Arbeitszeugnis“ verlangt werden. Dies sollte am Schluss des Zeugnisses aber durch den Satz: „Dieses Arbeitszeugnis ist uncodiert verfasst“ bestätigt werden.

 

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