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Führungscoaching
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Rolf Rado
Axios Organisations- und Personalentwicklung
8600 Dübendorf

Als Betriebswirtschafter sammelte Rolf Rado während über 20 Jahren Erfahrung in den Bereichen Finanzen, Controlling, Personal, Ausbildung, Informatik – in der Schweiz und im Ausland, vom KMU bis zum Grosskonzern, vom Praktikanten bis in die Geschäftsleitung. Durch permanente Weiterbildung schloss er als diplomierter praktischer Psychologe, NLP Master/Coach, diplomierter Change-Manager, Trainer für autogenes Training / Mentaltrainer, Diplom in systemischer Organisations- und Strukturaufstellung und Grossgruppenmoderator ab. Im Jahre 2000 gründete er zusammen mit seiner Lebenspartnerin die Axios GmbH. Daneben ist er Dozent an Erwachsenenbildungs-
instituten.


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Nebenwerwerb
Guten Tag Herr Rado,

darf ich als Arbeitnehemer ohne Einwilligung des Arbeitgebers eine unabhängige GmbH gründen?

Das Ziel ist es ein Nebeneinkommen zu generieren und schrittweise die Unternehmung ausbauen, damit ich später mal 100% selbständig werde.

Danke für Ihre Hilfe.

Robert


Guten Tag Robert

Es handelt sich hier um eine arbeitsrechtliche Frage, die unter den beiden Aspekten Obligationenrecht und Arbeitsvertrag betrachtet werden muss.

Gegen die Gründung einer GmbH ist nichts einzuwenden. Die Frage ist, was Sie in dieser GmbH produzieren und anbieten wollen.

Gemäss OR (321)
• hat ein Arbeitnehmer seine ihm übertragene Arbeit sorgfältig auszuführen und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen zu wahrten;
• Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt, insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert.

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber nicht konkurrenzieren und Ihre Arbeit nach wie vor ohne Beeinträchtigung ausüben (also beispielsweise nicht übermüdet am Arbeitsplatz erscheinen, keine Telefonate, Emails, etc. während der Arbeit erledigen, etc.), ist gemäss OR nichts dagegen einzuwenden.

Hingegen können im Arbeitsvertrag sehr wohl weitere Einschränkungen enthalten sein. Da ich Ihren Arbeitsvertrag nicht kenne, rate ich Ihnen, diesen genau durchzulesen. Wenn darin beispielsweise ein Nebenerwerb ohne Einwilligung des Arbeitgebers verboten ist, dann gilt der Arbeitsvertrag und Sie müssen Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten. Wenn dies so ist, dann ist diese Einwilligung vorzugsweise schriftlich abzufassen.

Ich hoffe, diese Infos helfen Ihnen weiter.

Beste Grüsse

Rolf Rado




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