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Führungscoaching
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Rolf Rado
Axios Organisations- und Personalentwicklung
8600 Dübendorf

Als Betriebswirtschafter sammelte Rolf Rado während über 20 Jahren Erfahrung in den Bereichen Finanzen, Controlling, Personal, Ausbildung, Informatik – in der Schweiz und im Ausland, vom KMU bis zum Grosskonzern, vom Praktikanten bis in die Geschäftsleitung. Durch permanente Weiterbildung schloss er als diplomierter praktischer Psychologe, NLP Master/Coach, diplomierter Change-Manager, Trainer für autogenes Training / Mentaltrainer, Diplom in systemischer Organisations- und Strukturaufstellung und Grossgruppenmoderator ab. Im Jahre 2000 gründete er zusammen mit seiner Lebenspartnerin die Axios GmbH. Daneben ist er Dozent an Erwachsenenbildungs-
instituten.


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Überzeitregelung
Guten Tag Herr Rado,
Mich würde interessieren,wie es mit der maximalen Arbeitsbelastung aussieht?
Seit mehreren Monaten machen wir bei uns in der Fertigung Überzeit,es ist eigentlich schon normal geworden.Ich persönlich habe in den ersten drei Monaten dieses Jahres über 80 Mehrstunden geleistet. Die Firma kommt mir entgegen und zahlt mir Überstunden aus.Denn ich sehe im Moment keine Möglichkeit,diese irgendwann zu kompensieren,was mir persönlich viel lieber wäre,denn mir fehlt immer mehr die Zeit für Einkauf,Haushalt,soziale Kontakte,geschweige denn Hobby oder Ferien.
Habe schon mal gehört,dass es eine jährliche ,gesetzliche Limite an Überstunden gibt !?
Danke Ihnen für ihre Bemühungen. Rolf


Guten Tag

Das Obligationenreicht (OR 321c), schreibt sinngemäss, dass der Arbeitnehmer zu Überstundenarbeit soweit verpflichtet werden kann, als er sie zu leisten vermag und sie nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.

Konkreter umschrieben ist dieses Thema im Arbeitsgesetz (ArG):

Die (gemäss Vertrag) wöchentliche Arbeitszeit darf ausnahmsweise überschritten werden

• Bei Dringlichkeit der Arbeit oder ausserordentlichem Arbeitsandrang;
• Für Inventaraufnahme, Rechnungsabschlüsse, Liquidationsarbeiten;
• Zur Vermeidung oder Beseitigung von Betriebsstörungen, soweit der Arbeitgeberschaft nicht andere Vorkehrungen zugemutet werden können

Höchstgrenze pro Kalenderjahr

• Bei einer Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche 170 Stunden
• Bei einer Höchstarbeitszeit von 50 Stunden pro Woche 140 Stunden

Fallen Überstunden konstant und regelmässig an, ist von einer Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auszugehen.

Ist die Überstundenarbeit nicht mehr zumutbar, kann sich die Arbeitnehmerschaft weigern, weitere Mehrarbeit zu erbringen.


Ich hoffe, das hilft weiter

Beste Grüsse

Rolf Rado









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